Statement der EU-Vertretung über elektronisches Steuererklärungssystem

Statement der EU-Vertretung über elektronisches Steuererklärungssystem

Das elektronische Steuererklärungssystem, das die nationale Agentur für Vorbeugung der Korruption am 15. August in Betrieb gesetzt hatte, wurde nicht entsprechend zertifiziert und könne also im Falle der nicht wahrheitsgetreuen Angaben in der Steuererklärung keine rechtlichen Folgen haben. Das geht aus einer Erklärung der EU-Vertretung und der Botschaft der EU-Länder in Kiew hervor. Die EU macht darauf deutlich, dass die Verweisungen auf «die technischen Fehler» den öffentlichen Erklärungen des UN-Entwicklungsprogramms (UNDP) und anderer Experten widersprechen, die behaupten: das System entspreche den internationalen Standards vollständig und könne die Veröffentlichung der Steuererklärungen in der absolut gesetzlichen Weise bereits auf dieser Etappe verwendet werden. In der EU-Erklärung wird betont, dass die ukrainische Macht auf allen Ebenen die technischen und administrativen Fragen in Zusammenhang mit den entsprechenden Verpflichtungen zwischen der Ukraine und der EU umgehend regeln muss. Darüber hinaus macht die EU-Vertretung in der Ukraine darauf deutlich, dass die Verzögerung mit der Lösung dieses Problems die Bemühungen betreffs der Bekämpfung der Korruption in der Ukraine zum Scheitern bringen könne, die für einen erfolgreichen Prozess der Reformen, der von der Europäischen Union unterstützt wird, äußerst wesentlich sind.