Ukrainische Gegenmaßnahmen für Handelsbeschränkungen in Kraft getreten

Ukrainische Gegenmaßnahmen für Handelsbeschränkungen in Kraft getreten

Ab dem 2. Januar 2016 wird der präferenzielle Einfuhrzoll für alle Waren mit Ursprung in Russland, der vom Zolltarif der Ukraine bestimmt ist, verwendet werden. Dabei wird das Vergünstigungsregime – Freihandel - in Bezug auf die Russische Föderation aufgehoben, meldet die Agentur Interfax Ukraine unter Berufung auf die Webseite des Ministerkabinetts. Diese Einfuhrregeln werden für ein Jahr entsprechend der Verordnung der Regierung der Ukraine von 30. Dezember 2015 eingeführt. Ziel der Regierungsverordnung ist, " Wirtschaftsinteressen und Sicherheit der Ukraine zu schützen, die verletzten Rechte, Freiheiten und berechtigten Interessen der Bürger der Ukraine, der Gesellschaft und des Staates wegen der Handlungen des Staates-Aggressors – der Russischen Föderation – wiederherzustellen. Diese Verordnung ist auf die Aussetzung des Vertrags über die Freihandelszone im GUS-Rahmen durch die Russische Föderation und das von Moskau verhängte Lebensmittelembargo zurückzuführen“, heißt es in der Mitteilung der ukrainischen Regierung.